Risiko für Ihr eingesetztes Kapital
Bei der Constance LifeSciences Corp. handelt es sich um ein Unternehmen, welches sich noch in der Etablierungsphase befindet. Es besteht die Gefahr und das Risiko, dass die Constance LifeSciences Corp. nicht erfolgreich ist und scheitert. Diese Gefahr ist sehr hoch und die Einflussfaktoren, die zum Erfolg oder Scheitern beitragen, sind extrem vielfältig. Als Anleger in die Constance LifeSciences Corp. zu investieren, birgt eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, das investierte Kapital zu verlieren. Unterjährig erzielte und anfallende Gewinne können einen Totalverlust eventuell nicht kompensieren. Investieren Sie also nur so viel Geld, wie Sie bereit sind, zu verlieren und wie Sie verlieren können, ohne Ihren Lebensstandard zu gefährden. Dies gilt auch für Investments bei etablierten Unternehmen, die schon länger am Markt aktiv sind. Bei jedem Investment ist also ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich. Aufgrund der Nicht-Handelbarkeit dieser Aktie an einer Wertpapierbörse besteht für das Wertpapier eine mangelnde bis praktisch nicht vorhandene Fungibilität. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem deutlich geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann.
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Hinweis zu möglichen Interessenkonflikten:
Im Zusammenhang mit der Erbringung der Anlagevermittlung erhält die Revesta GmbH möglicherweise Zuwendungen im Sinne des WpHG von Dritten (z. B. von Emittenten oder anderen Auftraggebern). Hierzu gehören umsatzabhängige Vertriebsprovisionen, die von Wertpapieremittenten in der Form von Platzierungsprovisionen, Abschlägen auf den Emissionspreis (Discount/Rabatt) und Vertriebsfolgeprovisionen geleistet werden. Darüber hinaus kann die Revesta GmbH auf die vermittelten Wertpapiere eine Vertriebsfolgeprovision vom Emittenten erhalten. Zuwendungen im Sinne des WpHG sind Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle nicht-monetären Vorteile. Die Revesta darf im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen (nachfolgend auch „Dienstleistungen“) keine Zuwendungen von Dritten annehmen oder an Dritte gewähren, die nicht Kunden dieser Dienstleistungen sind oder im Auftrag des Kunden tätig werden, es sei denn, die Zuwendung ist darauf ausgelegt, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern und steht der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen im bestmöglichen Interesse des Kunden nicht entgegen. Dem Kunden müssen vor Erbringung der Dienstleistungen Existenz, Art und Umfang der Zuwendung oder, soweit sich der Umfang noch nicht bestimmen lässt, die Art und Weise der Berechnung in umfassender und zutreffender Weise unmissverständlich offengelegt werden. Dies geschieht insbesondere im Rahmen der Vorab-Kosteninformation. Konnte die Revesta den Umfang der Zuwendung noch nicht bestimmen und hat sie dem Kunden stattdessen die Art und Weise der Berechnung offengelegt, unterrichtet sie den Kunden im Nachhinein auch über den genauen Betrag der Zuwendung, die sie erhalten oder gewährt hat. Die Revesta GmbH erhält für die Vermittlung der Aktien der Constance Therapeutics. Inc. keine Zuwendungen von der Verkäuferin oder von Dritten. Sie erhält jedoch eine Vertriebsprovision in Höhe von 8 % des Kaufpreises vom Käufer dieser Aktien. Damit liegt ein Interessenkonflikt vor, der darin besteht, dass die Aktie der Constance LifeSciences Corp. nur wegen dieser Provision vermittelt wird. Ein weiterer Interessenkonflikt ist gegeben, da die Verkäuferin die Aktien hält. Sie hat neben der Einnahme des Verkaufspreises ein wirtschaftliches Interesse daran, dass möglichst viele Aktien von Anlegern erworben werden, da sie die gehaltenen Aktien veräußert und somit entsprechende zusätzliche finanzielle Mittel erhält. Damit besteht der Interessenkonflikt darin, dass möglichst viele Aktien aus eigenem wirtschaftlichem Interesse verkauft werden.
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